Es gibt eine Petition beim Deutschen Bundestag die erreichen will dass der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Um überhaupt angehört zu werden braucht die Petition 50.000 Mitzeichner. Man kann die Petition ganz leicht nach Anmeldung beim Deutschen Bundestag online mitzeichnen.

Hier mal der Text der Petition:

Wir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die “Sperrlisten” weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.

Und die Begründung:

Das vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.

Wer sich bisher noch nicht mit dem Thema befasst hat findet einen guten Einstieg mit einem Artikel der c’t: Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere

Oder ein Interview eines Dresdener Informatik Professors bei der Sueddeutschen.

Im Blog MissbrauchsOpfer Gegen InternetSperren (Mogis) gibts nähere und tiefergehende Infos.

Unbedingt lesen, Meinung bilden und dann mit gesundem Menschenverstand handeln!